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Montag, 7. Dezember 2015

Bundesverfassungsgericht - NPD-Verbot: Hauptverfahren eröffnet

Im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD will das Bundesverfassungsgericht das Hauptverfahren eröffnen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit.

Der Bundesländer haben im NPD-Verbotsverfahren eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe ohne Angaben von Gründen mit. weiter lesen »

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